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   VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05   

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VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05 (https://dejure.org/2007,35021)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30.04.2007 - A 2 K 12503/05 (https://dejure.org/2007,35021)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30. April 2007 - A 2 K 12503/05 (https://dejure.org/2007,35021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Christen, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgungsdichte, religiös motivierte Verfolgung, Sicherheitslage, Schutzfähigkeit, interne Fluchtalternative, Nordirak, Kurdisch-Islamische Union, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05
    Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (vgl. u. a. BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 m.w.N.).

    Die auf eine nach denselben Merkmalen zusammengesetzte Gruppe bezogenen Verfolgungsmaßnahmen müssen außerdem zur Größe dieser Gruppe in Beziehung gesetzt werden, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann (BVerwG, Urt. v. 5.7.1994, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 10 A 10785/05

    Christen im Irak nicht aus religiösen Gründen verfolgt

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05
    b) An Hand dieser Maßstäbe unterliegen die im Irak lebenden Christen einer Gruppenverfolgung von Seiten islamistischer Kräfte als "nichtstaatliche Akteure" (BayVGH, Urt. v. 8.2.2007 - 23 B 06.30836 - Juris; a. M. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 6.12.2006 - 10 A 10785/05.OVG-Juris).

    Die vorliegenden Berichte lassen jedoch darauf schließen, dass die Angehörigen nichtmuslimischer Minderheiten im Irak, bezogen auf ihren Anteil an der irakischen Gesamtbevölkerung, überproportional häufig Ziel von Übergriffen und Anschlägen werden, so dass für jeden im Irak lebenden Christen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (ebenso BayVGH, Urt. v. 8.2.2007 - 23 B 06.30836 - Juris; a. M. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 6.12.2006 -10 A 10785/05.OVG - Juris).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05
    Dies setzt voraus, dass er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen (vgl. u. a. BVerfG, Beschl, v. 10.7.1989 - 2 BvR 502/86 - BVerfGE 80, 315).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1.11.2005 - 1 C 21.04 - NVwZ 2006, 707) ist das insbesondere dann der Fall, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Heimatstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und dem Ausländer nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG, Urt. v. 25.8.2004 - 1 C 22.03 - NVwZ 2005, 89 und Urt. v. 19.9.2000 - 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05
    Nichtstaatliche Akteure in diesem Sinn sind auch Einzelpersonen, sofern von ihnen Verfolgungshandlungen der in S. 1 genannten Art ausgehen (BVerwG, Urt. v. 18.7.2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1.11.2005 - 1 C 21.04 - NVwZ 2006, 707) ist das insbesondere dann der Fall, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Heimatstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und dem Ausländer nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG, Urt. v. 25.8.2004 - 1 C 22.03 - NVwZ 2005, 89 und Urt. v. 19.9.2000 - 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80).
  • BVerwG, 26.06.2002 - 1 C 17.01

    Auslegung des Klageantrags; Hauptantrag; Hilfsantrag; Rangverhältnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05
    Die vom Bundesamt weiter getroffene Entscheidung über das Vorliegen von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG ist gegenstandslos und deshalb zur Klarstellung ebenfalls aufzuheben (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.2.2002 - 1 C 17.01 - BVerwGE 116, 326).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1.11.2005 - 1 C 21.04 - NVwZ 2006, 707) ist das insbesondere dann der Fall, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Heimatstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und dem Ausländer nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG, Urt. v. 25.8.2004 - 1 C 22.03 - NVwZ 2005, 89 und Urt. v. 19.9.2000 - 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2006 - A 2 S 571/05

    Zur Auslegung des § 73 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 in der seit dem 01.01.2005

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.04.2007 - A 2 K 12503/05
    Davon, dass Christen, die vor einer drohenden Verfolgung im Zentral- oder Südirak zu fliehen versuchen, in den drei unter kurdischer Verwaltung stehenden nordirakischen Provinzen ausreichenden Schutz und zumutbare Lebensumstände vorfinden, kann danach nur dann ausgegangen werden, wenn sie aus dieser Gegend stammen oder über enge familiäre oder sonstige soziale Beziehungen zu dort ansässigen Personen verfügen (ebenso BayVGH, Urt. v. 8.2.2007 - 23 B 06.30836 - Juris; a. M. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 21.6.2006-A2 S 571/05 - AuAS 2006, 175).
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